Stornierungsbedingungen
Rücktritt des Vermieters
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Unterkünfte und Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zB der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, wobei insbesondere die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck von Bedeutung sein können; - der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Unterkunft und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
3. Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen müssen mindestens in Textform erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Hotellerie) gilt für Stornierungen durch den Kunden folgendes:
a) Der Vermieter räumt dem Kunden bis 30 Tage vor Anreise ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein. Bei Stornierungen innerhalb dieser Frist fallen die unter Ziffer V. 2.b) genannten Kosten an. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.
b) Bei Stornierungen zwischen 30 und 15 Tagen vor Anreise berechnen wir 50 % des Zimmerpreises. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Bei Reservierungen in Verbindung mit Pauschalleistungen (Angeboten) berechnen wir 60 % des vereinbarten Angebotspreises.
c) Bei Stornierungen zwischen 15 und 0 Tagen vor Anreise werden 100 % des Zimmerpreises berechnet. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.